Schenkungen, Legate und Hinterlegungen
Die Sammlungen der Cinémathèque suisse werden durch Hinterlegungen und Schenkungen laufend erweitert. Diese stammen von Personen oder Organisationen, die in der Filmbranche tätig sind : hauptsächlich Regisseur:innen, Produktions- und Vertriebsfirmen, Festivals, Filmclubs, Berufsverbände und kulturelle Einrichtungen. Die angebotenen Schenkungen und Hinterlegungen werden nach Vorgaben und Kriterien geprüft, die in der Sammlungspolitik der Institution festgelegt sind.
Hinterlegung von Filmen mit Förderung des BAK oder von anderen Schweizer Unterstützungsfonds
Die Cinémathèque suisse ist dazu verpflichtet, das Material von Filmen, die vom Bundesamt für Kultur (BAK) und oder anderen regionalen Fonds (Cinéforom, Berner Filmförderung, Zürcher Filmstiftung usw.) finanziell unterstützt wurden, in seiner maximalen Originalqualität aufzubewahren.
In Übereinstimmung mit Art. 63 der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern über die Filmförderung vom 21. April 2016 sind alle, die eine Finanzhilfe des Bundes an die Herstellung eines Films erhalten haben, verpflichtet, der Cinémathèque suisse die vorhandenen Ausgangsdateien der Endfassung (Masterfile) des Films zu überlassen. Werke, die von anderen regionalen Fonds unterstützt wurden (z. B. Cinéforom, Berner Filmförderung, Zürcher Filmstiftung), können ebenfalls dieser Auflage unterliegen.
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Bestand an Fotos und Dias, die in Cinémathèque suisse aufbewahrt werden © Cinémathèque suisse / Carine Roth